Kants transzendentaler Idealismus

Feodor am Do., 29.06.2017 - 10:40

Ich habe zunächst das kantsche Unerkennbarkeitspostulat hinsichtlich der äußeren Realität und die vom ihm behauptete (transzendentale) Subjektivität der Anschauungsformen im Rahmen einer Standpunktkritik bearbeitet. Darin wurde die Frage nach der internen Konsistenz des kantschen Systems nicht behandelt. Nun reiche ich zu diesem Thema noch einige immanenzkritische Überlegungen nach, die der Fachliteratur entstammen. Kant präsentierte ein äußerst komplexes Denksystem. Die Analysen dieses Systems sind uneinheitlich und keineswegs durchweg zustimmend.

Inhalt

Kants transzendentaler Idealismus
1 Subjektivität des Raums als Anschauungsform
2a Willensfreiheit
2b Antinomien des Weltanfangs
3 Widerlegung des Idealismus
3a Zwei-Welten-Theorie bzw. Zwei-Reiche-Lehre
3b Zwei-Aspekte-Interpretationen
Postscriptum

Kants transzendentaler Idealismus

Nach dem Kant-Forscher Tobias Rosefeldt [Ro] postuliert Kant [Ro2012], dass Raum und Zeit bloße Formen unserer sinnlichen Anschauung sind und raum-zeitliche Eigenschaften folglich nicht den Dingen an sich, sondern nur ihren Erscheinungen zukommen. Unter dem Titel "transzendentaler Idealismus" plädiert Kant für die Unerkennbarkeit der Dinge an sich. Kant nennt hierfür im Wesentlichen drei Argumente [Ro2012]:

  1. Kant stelle fest, dass wir von der raum-zeitlichen Struktur der Welt a priori (also erfahrungsunabhängig) Vorstellungen und Wissen haben. Kant versuche dann zu zeigen, dass sich dies nur erklären ließe, wenn sich die Raum-Zeitlichkeit der von uns wahrgenommenen Welt nicht dieser Welt selbst, sondern der Struktur unseres Wahrnehmungsapparats verdanke.

  2. Nur mit Hilfe der These, dass die "Dinge an sich" nicht in Raum und Zeit existieren, sollen sich bestimmte Probleme aus der philosophischen Tradition lösen lassen, so z.B. a) das Problem der Vereinbarkeit von menschlicher Freiheit und kausaler Determiniertheit der Natur oder b) die sog. Antinomien des Weltanfangs.

  3. Nur der transzendentale Idealismus könne eine plausible Antwort auf den Außenweltskeptizismus geben.

1 Subjektivität des Raums als Anschauungsform

Malte Hossenfelder [Ho] entwickelt in [Ho1978] durch "Nachweis logischer Verstöße wie Widerspruch, Zirkel, unendlicher Regreß, Argumentationslücken [und] unzureichende Prämissen" eine streng immanent ausgerichtete Kritik des kantschen Systems, wobei er sich auch bei den Begrifflichkeiten so genau wie möglich an deren Gebrauch bei Kant hält. Hossenfelder [Ho1978,6] schreibt zur subjektiven Raum-Zeit-Anschauung bei Kant:

"Das Problem ist [...] ob sich überhaupt die Wahrheit, irgendeiner Gesetzesaussage a priori beweisen lässt. [...] Zu einem solchen Beweis nun darf die Konstitutionstheorie niemals als Prämisse dienen. Sie kann allenfalls als Konsequenz auftreten, obgleich auch dies mit Kants Annahmen im Widerspruch stehen würde: aus Kants Begrenzung apriorischer Erkenntnis folgt, daß die Konstitutionstheorie a priori schlechthin unbeweisbar ist. Die Konstitutionstheorie stützt sich auf die Lehre von der Subjektivität der Anschauungsformen Raum und Zeit und die Lehre von der spontanen Synthesis des Verstandes. [...] [Es] soll, dem Aufbau der 'Kritik der reinen Vernunft' folgend, in Kapitel I gezeigt werden, daß Kants Beweise für die Subjektivität der Anschauungsformen unzureichend sind. Kapitel II enthält den Nachweis, daß der Anschauungsidealismus - wenn man ihn als Hypothese erwägt - keine taugliche Prämisse zum Beweis der Möglichkeit wahrer Gesetzesaussagen sein kann; daß er insbesondere die ihm von Kant zugedachte Funktion, die Mathematik als apriorische Wissenschaft verständlich zu machen, nicht erfüllen kann; und daß er darüber hinaus weder für die Synthesislehre — geschweige denn für die Transzendentale Deduktion noch für die Aufdeckung des dialektischen Scheins Voraussetzung ist."

Holm Tetens [Te] rekonstruiert [Te2006] die Thesen der "Kritik der reinen Vernunft" und charakterisiert sein Vorgehen so: "Ganz besonderer Wert wird darauf gelegt, die Begründungen Kants für seine Thesen als Argumente durchsichtig werden zu lassen und sie entsprechend darzustellen. Versucht wird, Begründungslücken in den Argumenten, zum Beispiel fehlende oder inhaltlich unhaltbare Prämissen, zu identifizieren und sie zu schließen, wo immer das geht, ohne den Boden der philosophischen Grundüberzeugungen Kants zu verlassen. Und immer wieder wird auch einmal versucht, Kants eigene Thesen besser zu begründen, wo seine Begründungen unter allzu deutlichen Schwächen leiden; produktives selbstständiges Philosophieren mit und anhand eines Klassikertextes muss immer versuchen, entdeckte Fehler des Autors selbst zu vermeiden und über ihn hinauszudenken."

Kants erstes Raumargument [KrV-B,38] benötigt nach Tetens u.a. die Prämisse, dass, bevor das Subjekt empirische Begriffe oder Vorstellungen von Dingen und Ereignissen in der Außenwelt durch Abstraktion aus äußerer Wahrnehmung gewinnen kann, bereits die Vorstellung eines Ortes außerhalb von ihm und damit die Vorstellung des Raumes verfügbar sein müsse. Dieses Argument ist nach Tetens leicht zu kritisieren, denn selbstverständlich könne man in der Außenwelt etwas wahrnehmen, seine Wahrnehmungen begrifflich verallgemeinern und sie mit Hilfe allgemeiner Begriffe beschreiben, ohne schon die Vorstellungen oder Begriffe des Raumes, des Ortes, eines vom eigenen Standort verschiedenen Ortes und so weiter gebildet zu haben oder explizit etwas darüber zu wissen [Te2006,54].

Kant möchte im ersten Raumargument beweisen, dass "die Raumanschauung (im Unterschied zum Begriff von ihr), obwohl anläßlich der Erfahrung erworben, doch nicht von räumlichen Gegenständen herstammt, sondern im Subjekt selbst ihren Ursprung hat." [Ho1978,30] Dies wurde schon sehr früh kritisiert: Trendelenburg [Trend] wollte nachweisen, dass Kant nicht die exklusive Subjektivität des Raumes bewiesen habe, d.h. dass er nicht habe ausschließen können, dass die Dinge an sich auch räumlich sind, obgleich Raum als unsere Anschauungsform nicht aus der Erfahrung der Dinge, sondern im Subjekt entspringen mögen. Dies wurde als sog. Trendelenburgsche Lücke bekannt [Mohr2004,129]. Im Englischen ist hierfür der Begriff "neglected alternative" [Her2007] gebräuchlich. Hossenfelder vertritt eine gegenüber Trendelenburg noch verschärfte These. Er meint, "daß Kants Argumente auch den subjektiven Ursprung von Raum und Zeit als unseren Anschauungsformen nicht beweisen können, so daß die Möglichkeit, daß sie empirischen Ursprungs sind und aus der Erfahrung der Dinge an sich stammen, nicht ausgeschlossen wird." [Ho1978,28]

Im zweiten Raumargument [KrV-B,38f] behauptet Kant, dass man sich den Raum auch ohne alle materiellen Gegenstände anschaulich vorstellen könne. Tetens meint [Te2006,55], dass sich diese These nicht aufrecht erhalten lasse, da "wir uns keinen leeren Raum, also einen Raum ohne irgend einen materiellen Körper anschaulich vorstellen" könnten. Den leeren Raum könnten wir uns bestenfalls denken. Des weiteren sei auch die Konklusion falsch [Te2006,55f], in der Kant feststelle, dass die anschauliche Vorstellung des leeren Raumes jeder anschaulichen Vorstellung irgend eines materiellen Gegenstandes a priori zugrunde liege. Es sei vielmehr umgekehrt: Jede anschauliche Vorstellung räumlicher Verhältnisse setze Materie oder die Vorstellung von Materie voraus. Der Raum überhaupt lasse sich nur denken, nicht aber anschaulich vorstellen [Te2006,57].

Hossenfelder [Ho1978,39] sieht hingegen "von der faktischen Schwierigkeit, sich einen leeren Raum oder eine leere Zeit zu veranschaulichen [...] ab", denn es sei nicht widerlegbar, dass nicht doch jemand "in der Lage sei, Raum und Zeit leer anzuschauen." Es ließe "sich jedoch aus system-immanenten Gründen zeigen, daß Kant eine leere Anschauung nicht annehmen durfte. Wer nämlich behauptet, daß reine Anschauung nicht nur eine abstraktive Betrachtungsweise sei, sondern auf der unmittelbaren Gegebenheit des leeren Raumes und der leeren Zeit beruhe, der hat die Wahl, entweder Kants Beweise der 'Analogien der Erfahrung' oder die apriorische Geltung der Mathematik aufzugeben."

Des weiteren stellt Hossenfelder auch fest [Ho1978,44], dass das erste Raumargument das zweite erfordere und dieses wiederum das erste, so dass Kants Argumentation zirkulär sei: Im ersten Raumargument "blieb die Annahme zu beweisen, daß überhaupt der Raum das Dasein der äußeren Gegenstände bedingt; denn sie folgt nicht unmittelbar aus der Grunderkenntnis, daß die äußeren Dinge nicht ohne Raum angeschaut werden können, weil dies auch durch die (an sich widerspruchsfreie) These erklärt werden kann, daß der Raum eine von den Dingen abhängende Bestimmung ist. Wir hatten den Beweis im zweiten Raum-Argument gesucht. Jetzt hat sich jedoch ergeben, daß das zweite Argument schon den Beweis der Subjektivität der Raumvorstellung voraussetzt."

Das dritte Raumargument [KrV-B,39] nennt Tetens "einigermaßen undurchsichtig". Darin wird u.A. behauptet [Te2006,57], dass sich Aussagen der Geometrie durch reine Anschauung des Raumes als wahre synthetische Aussagen a priori verifizieren lassen. Im vierten Raumargument [KrV-B,39f] versucht Kant schließlich zu beweisen, dass die Vorstellung des Raums eine Anschauung a priori und nicht Begriff ist. Dazu bemerkt Tetens [Te2006,58], dass dieses Argument rätselhafte Prämissen enthielte und "besonders schwer zu durchschauen" sei. Weiterhin sei auch unklar, wie das Argument "sich überhaupt rekonstruieren lassen" solle.

Nach Tetens bedeutet [Te2006,61] die von Kant in den vier Raumargumenten der "Metaphysischen Erörterung" vertretene These vom Raum als reine Anschauungsform, dass mit ihrer Hilfe bestimmte Sätze a priori verifiziert werden. Als nächstes müsse Kant eigentlich beweisen, dass es synthetische Urteile a priori für räumliche Sachverhalte gebe und dass insbesondere die Sätze der euklidischen Geometrie zu diesen gehörten. In der "Transzendentalen Erörterung" versuche Kant einen solchen Beweis.

Tetens konstatiert [Te2006,65] jedoch einen prekären Begründungszirkel: Die "Metaphysische Erörterung" erkläre den Raum - unter anderem mit dem Verweis auf synthetische Urteile a priori über den Raum - als apriorische Anschauungsform, die "Transzendentale Erörterung" erkläre die Existenz synthetischer Urteile a priori über den Raum umgekehrt damit, dass der Raum eine apriorische Anschauungsform sei. Damit erweise sich Kants Begründung für seine These, der Raum sei eine apriorische Anschauungsform in Wahrheit als einen problematischen Schluss auf die beste Erklärung. Diese Argumentation Kants breche jedoch zusammen, sollte sich herausstellen, dass geometrische Sätze gar keine Urteile a priori seien. Die Mehrheit der heutigen Mathematiker und auch der Philosophen der Mathematik lehnten diese These Kants jedoch strikt ab [Kam1976].

Tetens kritisiert [Te2006,60f] auch die Verifikation von Sätzen der Geometrie mittels "reiner Anschauung". Wenn wir z.B. ein Dreieck aufzeichnen, um uns davon zu überzeugen, dass die Winkelsumme im euklidischen Dreieck 180 Grad beträgt, sei tatsächlich Anschauung im Spiel. Beim Betrachten dieses Bildes könne es sich jedoch nur um gewöhnliche empirische Anschauung handeln, die noch keinen Beweis für den Satz über die Dreieckswinkelsumme liefere. Tatsächlich beweise man das Theorem aber, indem man es aus den Axiomen der euklidischen Geometrie logisch deduziere.

Hossenfelder [Ho1978,41] bemerkt: "Soll nun trotzdem der reine Raum [...], obwohl niemals als realer gegeben, ein Gegenstand unmittelbarer Anschauung sein, d.h. so wie er existieren könnte, dann kann er mit dem erfüllten Raum nicht identisch sein; denn der ist real und ein und dasselbe Ding kann nicht sowohl möglicher als auch nicht möglicher Gegenstand realer Erfahrung sein. Man würde also mit dem reinen Raum einen anderen Gegenstand anschauen als den erfüllten, und da der reine niemals empirische Realität haben dürfte, müßte man ihm empirische Idealität zuschreiben, d.h. er wäre eine Phantasievorstellung des empirischen Subjekts. Dann ließe sich aber die Gültigkeit der reinen Geometrie, als Wissenschaft vom reinen Raum, für die realen Gegenstände der Erfahrung nicht mehr a priori beweisen, sondern sie bliebe 'die Beschäftigung mit einem bloßen Hirngespinst' [Krv-B,196]. Da ja nämlich in der Erfahrung realer Gegenstände der reine Raum gar nicht enthalten sein dürfte, so müßte sie jederzeit ohne ihn möglich sein. Er könnte also nicht als Bedingung ihrer Möglichkeit angesehen werden, sondern das träfe nur noch auf den erfüllten Raum zu und würde nur die physische Geometrie autorisieren, nicht aber die reine; denn ob ich mir in der Phantasie einen reinen Raum veranschaulichen könnte oder nicht, wäre für die Erkenntnis des empirischen erfüllten Raumes vollkommen ohne Belang, da es sich ja um unterschiedene Gegenstände handelte [Krv-B,65f]."

2a Willensfreiheit

In der dritten Antinomie [KrV-B,472ff] stellt Kant die Frage, ob es in der Welt nur Ereigniskausalität gebe, der zufolge alle Ereignisse durch andere Ereignisse verursacht würden, oder ob es notwendig sei, noch eine andere Art von Kausalität anzunehmen - Kausalität durch Freiheit, das Vermögen, eine Kette von Ereignissen "schlechthin anzufangen". Beide Antworten lassen sich nach Kant "beweisen". Mit Hilfe der theoretischen Vernunft könnten wir also nicht entscheiden, ob die Welt einen ersten Anfang habe oder ob jedes Ereignis in der Welt durch andere Ereignisse verursacht werde. Allerdings sei die Idee eines ersten Anfangs, d.h. einer Kausalität durch Freiheit, nicht in sich widersprüchlich. Und das heißt, dass es immerhin möglich sei, dass wir im transzendentalen Sinne frei sind. Kant versucht die Annahme des Determinismus mit der Annahme der Freiheit zu vereinbaren, indem er sie verschiedenen Bereichen zuordnet: Im Empirischen gelte durchweg das Kausalitätsgesetz [KrV-B,578], in der noumenalen, unzeitlichen Welt der Dinge an sich habe das Subjekt jedoch auch einen "intelligibelen Charakter" [KrV-B,567], daher habe der Mensch das "Vermögen [...], eine Reihe von Begebenheiten von selbst anzufangen" [KrV-B,582] und sei im transzendentalen Sinne frei.

Nach Ansgar Beckermann [Be] gehört es "zu Kants Hauptthesen [...], dass Metaphysik nur als Erforschung der Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung möglich ist. Seine Überlegungen zur transzendentalen Freiheit führen ihn aber zu massiven Annahmen über das, was in der Welt der Noumena vorgeht. [...] Darüber hinaus werfen diese Überlegungen die Frage auf, wie sich Erscheinungen und noumenale Begebenheiten zueinander verhalten. Wie verhält sich das handelnde Subjekt, insofern es zur Welt der Erscheinungen gehört, zu dem Subjekt, das Teil der noumenalen Welt ist? [...] Wie hat man sich vorzustellen, dass eine Handlung einerseits vollständig durch andere Ereignisse determiniert ist, andererseits jedoch zugleich eine unmittelbare Wirkung des intelligiblen Charakters des handelnden Subjekts ist? Weitere Probleme entstehen dadurch, dass Kant den 'intelligibelen Charakter' des Subjekts mit dessen Vernunft identifiziert [...], und die kausale Wirksamkeit des 'intelligibelen Charakters' auf die normative Kraft von Vernunftgründen zurückführt - was den (von Kant sicher nicht beabsichtigten) Schluss nahe legt, nur vernünftige Handlungen könnten freie Handlungen sein." [Be2005]

2b Antinomien des Weltanfangs

Werden die Grundsätze des reinen Verstandes über die Erfahrungsgegenstände (Erscheinungen) hinaus auf nicht empirische Gegenstände angewendet, entstehen daraus nach Kant "vernünftelnde Lehrsätze", die sich jedoch als "transzendentaler Schein" herausstellen, da dort über diese Gegenstände lediglich vermeintlich synthetische Urteile a priori bewiesen werden. Die theoretische ("reine") Vernunft ist nach Kant die Fähigkeit, Schlüsse zu ziehen, sich selbst zu prüfen und unabhängig von der Erfahrung zu den apriorischen Vernunftideen (wie z.B. Welt) zu gelangen. Kant möchte durch die in der "Transzendentalen Dialektik" aufgeführten Antinomien zeigen, dass sich diese Ideen als widerspruchsvoll und illusorisch erweisen, wenn sie transzendent (die Erfahrung überschreitend) gebraucht werden.

In der ersten Antinomie [AA-III,294ff] begründet Kant die beiden sich widersprechenden Aussagen: Die Welt ist räumlich begrenzt (These) und die Welt ist räumlich unendlich (Antithese). Hierdurch entsteht ein unauflöslicher Widerspruch, so dass ein Fehler in den Beweisen stecken muss. Tetens stellt fest [Te2006,238], dass Kant in beiden Beweisen einen gemeinsamen Fehler unterstellen muss, denn sonst könnte man ggf. doch zwischen korrekten und unkorrekten Beweisen unterscheiden. Für Kant handele sich dabei um den Grundfehler aller Metaphysik: Die vollständige Reihe der Bedingungen eines Bedingten werde für ein gegebenes und erkennbares Objekt gehalten, während in Wahrheit nur sukzessive ein begrenzter, unvollständiger Abschnitt einer solchen Reihe empirisch erkannt werden könne. Das Wissen über einen solch begrenzten und unvollständigen Abschnitt der Reihe der Bedingungen eines Bedingten ließe keinerlei Schlüsse über die Eigenschaften der vollständigen Reihe zu. Daher seien beide Beweise falsch. In der intelligiblen Welt werde schließlich von allen Bedingungen der Anschauung abstrahiert und daher sei gar kein synthetisches Urteil a priori möglich.

Nach Tetens [Te2006,240ff] sind Kants Beweise in verschiedener Hinsicht kritisierbar. So verträten viele Physiker heute die Auffassung, dass Raum und Zeit erst zusammen mit der Welt entstanden sei, so dass es keinen Sinn mache, von einer Zeit vor Beginn des Universums zu reden. Von diesem Einwand wäre nur der Beweis der Antithese nicht aber der These betroffen.

Es sei aber auch fraglich [Te2006,241], ob Kant den gemeinsamen Fehler in allen Beweisen zutreffend diagnostiziert habe. Die von Kant kritisierte Metaphysik befasse sich mit dem Unbedingten, das immer die vollständige Reihe der Bedingungen eines Bedingten betreffe. Etwas über die vollständige Reihe als Ganzes zu wissen, hielte Kant für unmöglich, da man nicht jedes einzelne Glied dieser unendlichen Reihe explizit erfassen und in Erfahrung bringen könne.

Dieses Prinzip könne jedoch nicht uneingeschränkt richtig sein, denn Mathematiker können etwas (z.B. Grenzwertaussagen) über unendliche Folgen [Folge] beweisen, ohne zuvor jedes einzelne Glied der Folge explizit zu kennen. Kant könne hier entgegnen, dass die Mathematik ein Sonderfall sei, da es schließlich eine allgemeine Konstruktionsvorschrift für jedes Glied der Folge gebe. Doch bei der Reihe der Bedingungen eines Bedingten gehe es um empirische Sachverhalte. Für diese seien jedoch keine Konstruktionsvorschriften bekannt.

Das Prinzip "Kein Wissen über jedes einzelne Glied, also kein Wissen über die Reihe als ganze" sei aber auch im Rahmen der Empirie nicht allgemein einsichtig. Es könne nämlich Eigenschaften geben, die den einzelnen Gliedern einer solcher Reihe gemeinsam sein müssten. Daraus ließen sich ggf. Eigenschaften erschließen, die die Reihe als ganzes betreffen. Um auf die gemeinsame Eigenschaft zu kommen, müsse man nicht unbedingt jedes einzelne Glied der Kette kennen, dazu könne durchaus ein endliches Teilstück reichen. Das ließe sich anhand der physikalischen Kosmologie illustrieren: Die Feldgleichungen der Allgemeinen Relativitätstheorie besäßen nämlich Lösungen, die für das Universum insgesamt gälten. Von bestimmten Lösungen könne man auf den "Urknall" also auf einen endlich weit zurückliegenden Anfang des Universums schließen.

Kant gehe es freilich um apriorisches Wissen und nicht um empirische Aussagen wie die der Allgemeinen Relativitätstheorie. Kant müsste daher seine Aussage modifizieren, indem er postulierte: "Kein apriorisches nichtmathematisches Wissen über die Reihe der empirischen Bedingungen eines Bedingten als ganze ohne Wissen über jedes einzelne Reihenglied." Dies habe Kant jedoch nicht bewiesen.

3 Widerlegung des Idealismus

In der 1. Auflage der KrV behauptet Kant im vierten Paralogismus [AA-IV,230ff], dass nur der transzendentale Idealismus eine plausible Antwort auf den Außenweltskeptizismus geben kann. Wer nämlich annehme, dass raum-zeitliche Eigenschaften den Dingen an sich zukämen, der könne sich nicht gegen den Außenweltskeptizismus wehren, d.h. müsse akzeptieren, dass wir niemals wissen könnten, ob es materielle Körper im Raum gebe. Von der Gegenposition des transzendentalen Realismus sagt Kant, dass sie unterstelle, dass das Subjekt die Vorstellungen unmittelbar wahrnehme, die wiederum von den real existierenden Körpern verursacht seien. Nach Kant ist "der Schluss von einer gegebenen Wirkung auf eine bestimmte Ursache [aber] jederzeit unsicher" und alle Wahrnehmungen könnten auch "ein bloßes Spiel unseres innern Sinnes sein." [AA-IV,231] Der transzendentale Idealist könne nach Kant hingegen ein "empirischer Realist" sein, denn äußere Gegenstände seien auch nur Erscheinungen also nur Vorstellungen, "die sich jederzeit nur in uns befinden". Ein Subjekt sei sich aber seiner Vorstellungen bewusst, daher existierten diese ebenso wie das Subjekt selbst [AA-IV,232]. Des weiteren räumt Kant noch ein, dass diese Vorstellungen von Dingen affiziert werden, die "im transzendentalen Sinne außer uns sind", d.h. die an sich selbst existieren [AA-IV,234].

3a Zwei-Welten-Theorie bzw. Zwei-Reiche-Lehre

Im Rahmen dieses als Zwei-Welten-Theorie bzw. Zwei-Reiche-Lehre bezeichneten Modells sind "Dinge an sich" und Erscheinungen verschiedene Gegenstände: Erscheinungen sind Vorstellungen "in uns", d.h. im rein Mentalen angesiedelt, das Ding an sich "außer uns" (die kantsche Außen-Welt) affiziert bzw. verursacht die Erscheinungen. Das "Ding an sich" benötigt Kant als zweites Relatum der Affektionsrelation, um sich vom Berkeleyschen "empirischen Idealismus" [Ber] absetzen zu können. Die Kritik an diesem Modell setzte bereits kurz nach der Veröffentlichung ein [Ro2012]. Bekannt wurde der Inkonsistenzvorwurf von Jacobi und Schulze:

I) Kant sei nicht berechtigt anzunehmen, dass die vorstellungstranszendente Ursache unserer Vorstellungen ein von uns selbst verschiedener Gegenstand sei, da der Schluss von einer gegebenen Vorstellung (einer Körpervorstellung) auf eine bestimmte Ursache (Ding an sich) nach Kants eigenem Maßstab unzulässig sei.

II) Kant sei auch nicht berechtigt anzunehmen, dass es überhaupt vorstellungstranszendente Ursachen unserer Vorstellungen gebe, da Kants Annahme von affizierenden Dingen an sich eine im Rahmen seiner Theorie unzulässige Anwendung der Kategorie der Kausalität impliziere.

III) Kant sei noch nicht einmal berechtigt, es für möglich zu halten, dass es vorstellungstranszendente Ursachen unserer Vorstellungen gebe, da die Kategorien für Kant "weder Sinn noch Bedeutung haben", wenn wir sie auf Dinge außerhalb der Zeit (wie Dinge an sich) anwenden.

Rosefeldt [Ro2012] ist der Meinung, dass die Sinnlosigkeitsthese III weniger streng gelesen werden müsse, denn Kant versehe z.B. in seinem Handexemplar Behauptungen, die ein sinnvolles Anwenden der Kausalitätskategorie auf Dinge an sich ausschließen, systematisch mit dem Zusatz "wenn sie Erkenntnis verschaffen sollen."

Eine frühe Verteidigung des kantschen Modells gegen den Einwand II stammt von Reinhold [Ro2012]: Als Kantianer müsse man nämlich nur annehmen, dass wir uns Dinge an sich als Ursachen unserer Vorstellungen lediglich als "logische Dinge" denken müssen, nicht aber dass wir diese erkennen können.

Hossenfelder [Ho1978,14] stimmt dem im Wesentlichen zu: "Unter die Fehlinterpretationen rechne ich z.B. die berühmten Einwände von Jacobi [...]. Jacobi nimmt Anstoß an der Affektionslehre. Da die Dinge an sich nach Kant unerkennbar seien, dürfe er auch nicht behaupten, daß sie uns affizierten. Darauf erwidert Riehl [Rie1908] zu Recht, daß Jacobi Kants Unterscheidung zwischen reiner und schematisierter Kategorie, von denen allein die schematisierte Kategorie Erkenntnis liefert, mißachtet. Kant widerspricht sich nicht, wenn er die reine Kategorie der Ursache auf die Dinge an sich anwendet, denn diese gilt nach ihm auch über die Sinnlichkeit hinaus; sie vermittelt aber keine Erkenntnis, d.h. keine bestimmte anschauliche Vorstellung vom Kausalverhältnis der Affektion. Letztlich entspringen die Vorwürfe Jacobis [...] der [...] Fehlerquelle [...][,] nicht Kants Unterscheidung zwischen den an sich voneinander unabhängigen Vermögen Sinnlichkeit und Verstand einerseits und der Erkenntnis als dem Produkt beider andererseits [zu beachten]. Wenn Kant lehrt, daß Erkenntnis nur durch das Zusammenwirken von Anschauung und Begriff möglich ist, so folgt daraus lediglich, daß jedes für sich keine Erkenntnis darstellt; im übrigen aber ist über den Geltungsbereich der reinen Begriffe oder die Möglichkeit der bloßen Anschauung (ohne Begriff) dadurch nichts präjudiziert."

Nach Schulze [Ro2012] kann jedoch die Unterscheidung zwischen Denken und Erkennen nichts gegen die ersten beiden Einwände ausrichten:

  • Kant habe keinerlei Rechtfertigung für die von ihm gemachte Annahme, dass es Dinge an sich als Gedankendinge gebe, wenn er gleichzeitig zugestehe, dass wir diese nicht erkennen könnten.

  • Für Kant seien Gedankendinge so etwas wie die rein intentionalen Gegenstände von Begriffen, denen keine Anschauung entspreche, und es gebe sie nur, weil jemand einen Begriff von ihnen habe. Daher seien sie gerade nicht vorstellungstranszendente Gegenstände, wie Dinge an sich es ja sein müssten. Affektion müsse in Jacobis Worte jedoch ein "reales Medium zwischen Realem und Realem, ein wirkliches Mittel von Etwas zu Etwas" sein, ein Gedankending nach Kants eigener Theorie sei aber kein "Etwas", sondern ein "Nichts".

Im Gegensatz zu Hossenfelder gibt Rosefeldt [Ro2012] Jacobi und Schulze Recht. Jacobi stellt fest, dass das Kantsche System nur zu retten sei, indem man auf vorstellungstranszendente Gegenstände und damit auch auf die Abgrenzung von einem radikalen Außenweltskeptizismus verzichte. Jacobi hält diese Konsequenz für so absurd, dass sie für ihn einer Widerlegung der Kantischen Philosophie nahekommt. Fichte hat schließlich versucht, Kants Grundideen im Sinne des von Jacobi geforderten "kräftigen Idealismus" weiter zu entwickeln.

Dennoch halten einige Interpreten wie z.B. Peter F. Strawson [St1966], Paul Guyer [Gu1987] oder James Van Cleve [Cl1999] daran fest, dass für Kant "alle Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung nichts als Erscheinungen, d.i. bloße Vorstellungen" sind.

3b Zwei-Aspekte-Interpretationen

Eine alternative Kant-Auslegung beschreibt das Verhältnis zwischen geistabhängigen Erscheinungen und Dingen, die an sich selbst existieren, nicht als eines zwischen zwei verschiedene Arten von Entitäten, sondern als eines zwischen zwei verschiedenen Aspekten ein und derselben Art von Entitäten. Diese Interpretation gibt es in zwei Varianten, einer methodologischen und einer ontologischen.

Die methodologische Lesart wird von Gerold Prauss [Pr1974] und Henry Allison [Aln1983] vertreten. Darin werden die beiden Aspekte nicht auf Seiten der Objekte ausgemacht, sondern als Unterschied in der Weise aufgefasst, die Objekte zu betrachten. Gegenstände lassen sich zum einen empirisch als Erscheinung betrachten und zum anderen, wie sie subjektunabhängig an sich selbst sind. Im ersteren Falle müssen die kantschen Bedingungen für eine mögliche Erkenntnis gelten, d.h. die Existenz der Gegenstände in Raum und Zeit. Sofern man jedoch dieselben Gegenstände unabhängig von den Bedingungen der Erkenntnis (an sich selbst) betrachtet, existieren sie nicht in Raum und Zeit.

Prauss [Pr1974,93] bestreitet im übrigen, dass das Ding an sich ein notwendiger Begriff sei, der sich analytisch aus dem Begriff der Erscheinung ergebe. Denn weil in ihm gerade das Nichterscheinungssein gedacht werde, so führe es zum Widerspruch, wenn er im Begriff des Erscheinungssein enthalten sein solle. Hossenfelder [Ho1978,49] folgt dem nicht: Bei diesem Einwand werde nämlich vernachlässigt, dass "Erscheinung" ein relationaler Begriff sei, der die Beziehung zwischen unterschiedlichen Gegenständen angebe, denen durchaus widersprechende Prädikate zugeordnet werden dürften.

Die methodologische Zwei-Aspekte-Interpretation wurde mehrfach kritisiert. Rosefeldt [Ro2007] zitiert Allais [Als2004,665ff], Guyer [Gu1987,334ff], Willaschek [Wi1992,Kap3] und Van Cleve [Cl1999,S.143ff]. Rosefeldt bemerkt, dass es falsch sei, dass Gegenstände in irgendeinem Sinne nicht in Raum und Zeit existierten, nur weil man von dieser Bedingung absehen also davon abstrahieren könne, dass sie in Raum und Zeit existierten. Dies wird auch von Van Cleve [Cl1999,8] bemängelt, wenn er schreibt: "How is it possible for the properties of a thing to vary according to how it is considered? As I sit typing these words, I have shoes on my feet. But consider me apart from my shoes: so considered, am I barefoot? I am inclined to say no; consider me how you will, I am not now barefoot."

In der ontologischen Lesart der zwei Aspekte werden letztere als zwei verschiedene Arten von Eigenschaften von Gegenständen aufgefasst, wobei wir jedoch nur die Eigenschaften der Dinge, wie sie uns erscheinen, erkennen könnten. Bei dieser Interpretation gibt es nun wiederum zwei Unterarten, die diese Eigenschaften jeweils unterschiedlich charakterisieren.

Rae Langton [La1998] ist der Meinung, dass es Kant hierbei um eine Unterscheidung zwischen extrinsischen und intrinsischen Eigenschaften gehe. Langtons Vorschlag wird von Bird [Bi2000] als exegetisch unhaltbar kritisiert und Rosefeldt [Ro2007] weist darauf hin, dass diese Interpretation Kants Rede von subjektspezifischen Formen der Anschauung nicht gerecht werden kann. Langton [La2001] kritisiert wiederum die idealistische Auffassung Van Cleves.

Den Hauptstrang der ontologischen Zwei-Aspekte-Interpretation bildet die - so Rosefeldt [Ro2007] - subjektivistische Variante, die auch Rosefeldt vertritt. Bei den erkennbaren Eigenschaften der Dinge handele es sich um Eigenschaften, die außergeistige Gegenstände nur in Relation zu Erkenntnissubjekten hätten, die Gegenstände als räumlich und zeitlich strukturiert wahrnehmen könnten. Die unerkennbaren Eigenschaften hingegen seien diejenigen, die ein Gegenstand auch unabhängig von seiner Relation zu solchen Subjekten habe. In Ansätzen sei diese Interpretation bereits von Herbert James Paton [Pa1951,442ff], Douglas Poole Dryer [Dr1966,Kap11.6] und Hilary Putnam [Pu1981,59f] vorgeschlagen worden. Ausgearbeitet worden sei dieser Ansatz schließlich von Arthur Collins [Co1999] und Lucy Allais [Als2007].

Rosefeldts Lieblingsbeleg [Ro2007] stammt aus Kants Opus postumum: "Der Unterschied der Begriffe von einem Ding an sich und dem in der Erscheinung ist nicht objectiv, sondern bloß subjectiv. Das Ding an sich (ens per se), ist nicht ein Anderes Obiect sondern eine andere Beziehung (respectus) der Vorstellung auf dasselbe Object." [AA-XXII,26]

Rosefeldt vertritt in [Ro2012] die Meinung, dass Kant bereits ab den Prolegomena einen im Vergleich zum 4. Paralogimus "anspruchsvolleren, d.h. realistischeren Erscheinungsbegriff ins Spiel bringt." Rosefeldt stützt sich dabei auf die Stelle: "[...] es sind uns Dinge als außer uns befindliche Gegenstände unserer Sinne gegeben, allein von dem, was sie an sich selbst sein mögen, wissen wir nichts [...]. Demnach gestehe ich allerdings, daß es außer uns Körper gebe, d.i. Dinge, die, obzwar nach dem, was sie an sich selbst sein mögen, uns gänzlich unbekannt, wir durch die Vorstellungen kennen, welche ihr Einfluß auf unsre Sinnlichkeit uns verschafft, und denen wir die Benennung eines Körpers geben [...]." [AA-IV,289]

Erkenntnis von einer Erscheinung, so Rosefeldt [Ro2012], hätten wir nach diesem Modell nur noch dann, wenn der Gegenstand unserer Wahrnehmung und unserer Urteile auch unabhängig von uns existiere und unabhängig von uns irgendwie beschaffen sei. Im 4. Paralogismus seien Erscheinungen jedoch lediglich Vorstellungen gewesen, was wiederum begrifflich noch nicht ausschlösse, dass solche Erscheinungen auch ohne irgendetwas von uns Unabhängiges existierten.

Kant schreibt aber auch noch in der 2. Auflage der Kritik Sätze wie diesen: "Wir haben in der transscendentalen Ästehtik hinreichend bewiesen: daß alles, was im Raume oder der Zeit angeschauet wird, mithin alle Gegenstände einer uns möglichen Erfahrung nichts als Erscheinungen, d.i. bloße Vorstellungen, sind, die so, wie sie vorgestellt werden, als ausgedehnte Wesen oder Reihen von Veränderungen, außer unseren Gedanken keine an sich gegründete Existenz haben." [AA-III,338] Sich Willaschek [Wi2001a] anschließend muss Rosefeldt [Ro2007] daher zugeben, dass kein noch so gutwilliger Interpret leugnen könne, dass Kant den Ausdruck "Erscheinung" manchmal auf mentale Vorstellungen und manchmal auf Dinge, die uns erscheinen, anwendet. Rosefeldt versucht diese Spannung dadurch zu entschärfen, dass er Kant einen engen begrifflichen Zusammenhang zwischen den Empfindungen und den subjektabhängigen Eigenschaften der Gegenstände unterstellt.

Rosefeldt [Ro2007] schlägt vor, die subjektabhängigen Eigenschaften der außergeistigen Gegenstände wie folgt zu erläutern: Es handele sich dabei um sog. "Dispositionen" der außergeistigen Gegenstände, in Subjekten mit normalem menschlichen Wahrnehmungsvermögen bestimmte Empfindungen (etwa hinsichtlich Farben) oder Anschauungen (etwa hinsichtlich räumlicher Ausgedehntheit) zu verursachen. Der Autor versteht unter einer solchen "Disposition" die Eigenschaft irgendeine (ansonsten völlig unbekannte) Eigenschaft zu haben. Diese "Dispositionen" lassen sich nun auch Dingen an sich zuschreiben, da sie überhaupt nichts spezifisches über die Dinge aussagen, außer dass die Dinge irgendwie beschaffen sind, so dass sie uns erscheinen, wie sie uns erscheinen. "Dispositionen" unterscheiden sich vom Konzept der sekundären Qualitäten John Lockes, der spezifische Eigenschaften ("Kräfte") postulierte, welche die entsprechenden Empfindungen (wie Farben) verursachen.

Da bei Kant alle Eigenschaften subjektrelativiert sind, stellt sich die Frage, wie dann die Bezugnahme auf Gegenstände (wie Häuser, Blumen oder Felsen) noch möglich sein soll? Rosefeldt [Ro2007] meint, dass die Antwort auf diese Frage ein Kernstück der kantschen Philosophie darstelle. Der Gegenstand also der "nichtempirische, d.i. transscendentale, Gegenstand =X" [AA-IV,82], dem wir die von uns sinnlich wahrnehmbaren Eigenschaften zuschreiben, werde allein durch den Verstand repräsentiert und sozusagen zu den wahrgenommenen Eigenschaften hinzugedacht. Wir hätten von ihm einen Begriff, den wir nicht aus der Erfahrung gewännen, sondern der dem Verstand selbst entspringe.

Laut Rosefeldt [Ro2007] beschreibt Kant in der 2. Fassung der Kritik diesen transzendentalen Gegenstand und Träger subjektunabhängiger Eigenschaften als "Noumenon im negativen Verstande", das heißt als "ein Ding [...], so fern es nicht Object unserer sinnlichen Anschauung ist, indem wir von unserer Anschauungsart desselben abstrahiren." Um die Eigenschaften kennen zu können, die diesem Gegenstand an sich selbst zukommen, müsste er hingegen "ein Object einer nichtsinnlichen Anschauung, [...] nämlich [der] intellectuelle[n], die aber nicht die unsrige ist" sein, d.h. ein "Noumenon in positiver Bedeutung." [AA-III,209f] Bekanntlich unterschied Kant Phaenomena (Erscheinungen) von Noumena (Gedankendinge bzw. Verstandeswesen).

Willaschek [Wi2001b] vertritt nun die Ansicht, dass Kants transzendentaler Idealismus scheitere, da er Eigenschaften der Dinge an sich für kontingente Aspekte unserer Erfahrung verantwortlich machen müsse. Die Dinge müssten an sich selbst strukturiert sein, d.h. verschiedene Eigenschaften haben, damit sie uns auf verschiedene Weise erscheinen könnten. Dies impliziere jedoch die im Rahmen der kantschen Philosophie unzulässige Annahme, dass "Dinge mit uns unerkennbaren Eigenschaften (also Noumena in positiver Bedeutung) unsere Sinne affizieren." Etwas als Noumenon in negativer Bedeutung aufzufassen heißt laut Willaschek jedoch "nicht, ihm irgendeine für uns unerkennbare Beschaffenheit zuzuschreiben, sondern nur, von der für uns erkennbaren (subjektabhängigen) Beschaffenheit abzusehen." Rosefeldt [Ro2007] erwidert darauf, dass man dem Noumenon in negativer Bedeutung keine einzige unerkennbare Eigenschaft zuschreiben müsse, um wissen zu können, dass irgendwelche solcher Eigenschaften vorliegen müssen. Um nämlich erkennen zu können, dass die Dinge irgendwelche verschiedenen subjektunabhängigen Eigenschaften haben müssen, brauche man solche Eigenschaften nicht durch den Verstand wahrzunehmen, wie dies bei einem Noumenon in positiver Bedeutung der Fall sei.

Bereits Hossenfelder [Ho1978,47ff] kritisierte die seiner Meinung nach ganz grundlose Annahme Kants, den bloß problematischen Begriff eines Noumenon mit dem (als Gegenstück zur Erscheinung) analytisch notwendigen Begriff vom "Ding an sich" gleichzusetzen. Zwar bedeute es gewiss eine Einschränkung der sinnlichen Anschauung, wenn der reine Verstand sich weiter erstrecke als sie, denn "denken kann ich, was ich will, wenn ich mir nur nicht selbst widerspreche." [AA-III,17] Es bestehe jedoch keinerlei Veranlassung, den Begriff von einem nichtsinnlichen Gegenstand als Ding an sich mit jenem anderen Begriff von einem nichtsinnlichen Gegenstand als Noumenon zu identifizieren. Denn was nicht sinnlich sei, müsse darum noch nicht intelligibel sein, und selbst wenn wir uns als Erkenntnisvermögen nur Sinnlichkeit und Verstand denken könnten, so bliebe trotzdem die Möglichkeit, dass das Ding an sich nicht nur nicht sinnlich, sondern auch nicht intelligibel und folglich gar kein möglicher Gegenstand für eine uns irgendwie denkbare Erkenntnis wäre. Nach Hossenfelder gewinne man manchmal den Eindruck - wenn Kant etwa von der "bloß intelligiblen Ursache der Erscheinungen" spreche [KrV-B,522] -‚ dass er das Ding an sich deshalb intelligibel nenne, weil wir ja nur durch den reinen Verstand zur Vorstellung von einem unabhängigen Ding als Gegenbegriff zur Erscheinung gelangen könnten. Aber dieser Begriff sei ausschließlich negativ. Wir bezeichneten damit nur etwas, das nicht Erscheinung und somit nicht abhängig vom Subjekt sei, ohne die mindeste positive Bestimmung. Wir können also außer "Erscheinung" unter diesen Begriff subsumieren, was immer wir wollten, und er könne ebenso ein Begriff vom Nichtintelligiblen sein wie vom Noumenon. Dagegen sei "Noumenon" eben nicht rein negativ, sondern enthielte außer der Nichtsinnlichkeit noch die positive Bestimmung: möglicher Gegenstand für einen (anschauenden) Verstand. Wollte aber jemand aus dieser Bestimmung für das Ding an sich ableiten, dass ja auch "unabhängiges Ding", obzwar nur ein negativer, so doch ein Begriff sei und es daher durch einen Verstand müsse erkannt werden können, so müsse man ihm entgegenhalten, dass wir auch vom "Nichtintelligiblen" und vom "Nichtbegrifflichen" einen Begriff bilden könnten.

Kurz nach dem Erscheinen der ersten Auflage der Kritik erschien die Rezension von Garve und Feder, die bemängelte, dass Kants transzendentaler Idealismus letztlich genau dasselbe besage wie der Idealismus von George Berkeley, so dass Kants Theorie ebenso absurd sei. In den Prolegomena reagiert Kant auf den Berkeley-Vergleich mit zwei verschiedenen Strategien. Im Anhang [AA-IV,375] wendet Kant ein, dass Berkeley anders als er selbst keine Theorie synthetischer Erkenntnis a priori entwickle, deswegen über kein Wahrheitskriterium verfüge und also nicht zwischen Schein und Wirklichkeit unterscheiden könne. Diese Replik ist mit einer Konzeption der Unterscheidung zwischen Dingen an sich und Erscheinungen wie der aus dem vierten Paralogismus der 1. Auflage vereinbar, sie unterscheidet sich nach Rosefeldt [Ro2012] stark von derjenigen im Haupttext [AA-IV,289] der Prolegomena. Rosefeldt ist der Meinung, dass sich Kant spätestens bis zur zweiten Auflage der Kritik für die letztere Strategie entschieden habe. Es ist jedoch umstritten, ob diese Strategie besser zu Kants eigentlichen Intentionen passt. So argumentiert Dina Emundts [Ed2008] dafür, dass eine Abgrenzung von Kant und Berkeley im Sinne des Prolegomenaanhangs erfolgversprechender sei als eine, die Kant starke Annahmen über subjektunabhängige Gegenstände zuschreibe, weil sie der Meinung ist, dass Kant diese Annahmen im Rahmen seines Systems nicht machen dürfe.

Rosefeldt [Ro2012] gibt zwar zu, dass Kants neues Modell der Erkenntnis von äußeren Gegenständen und seine Explikation des Verhältnisses von Erscheinungen und Dingen an sich viele sowohl exegetische als auch systematische Fragen aufwerfe, stellt aber dennoch fest, dass dieses Modell nun nicht mehr von den Einwänden durch Garve, Feder, Jacobi und Schulze betroffen sei.

Dem Idealismus-Einwand von Garve und Feder könne Kant klarerweise entgehen. Kant gestehe ja zu, dass wir von uns und unseren Vorstellungen verschiedene Gegenstände wahrnehmen, und sage lediglich, dass diese Gegenstände nur für uns Körper sind, d.h. im Raum existieren. Den Einwänden von Jacobi und Schulze könne Kant, so Rosefeldt, nun auch entgehen:

I) Kant brauche nun keinen problematischen Schluss von einer gegebenen Vorstellung (einer Körpervorstellung) auf eine bestimmte Ursache (Ding an sich) mehr. D.h. der Satz des zureichenden Grundes werde nun nicht mehr über den Bereich der uns erscheinenden Gegenstände hinaus angewendet, da wir ja die Dinge wahrnähmen, von denen Kant annehme, dass sie irgendwie an sich selbst beschaffen seien. Es seien schließlich genau diejenigen Dinge, von denen wir erkennen könnten, wie sie uns erschienen, obwohl wir ihre subjektunabhängigen Eigenschaften nicht kennen würden. Der Schluss von der Existenz von Erscheinungen (als Trägern subjektabhängiger Eigenschaften) auf die Existenz von Dingen an sich (als Trägern subjektunabhängiger Eigenschaften) ergebe sich nun durch eine Analyse des Begriffs der Erscheinung.

II) Dieser begiffliche Zusammenhang beantworte auch die Frage nach der kausalen Rolle bei der Genese unserer Vorstellungen. Eine Erscheinungseigenschaft sei schließlich gerade deswegen subjektabhängig, weil sie etwas damit zu tun habe, "wie uns die Gegenstände affizieren", d.h. welche Wirkungen ein Gegenstand auf Grund seiner subjektunabhängigen Eigenschaften einerseits und der Beschaffenheit unseres Geistes andererseits auf uns habe. Im neuen Modell seien es ein und dieselben Dinge, von denen Kant sage, dass wir wissen, wie sie uns erschienen, aber nicht wissen, wie sie an sich selbst beschaffen seien. Die numerische Verschiedenheit des affizierenden Gegenstands vom affizierten Subjekt folge nun einfach daraus, dass der affizierenden Gegenstand als Erscheinung einen anderen Ort im Raum als das denkende Subjekt einnehme. Räumliche Verschiedenheit sei im Falle von Erscheinungen hinreichend für numerische Verschiedenheit [KrV-B,319].

Es bliebe noch der alte Vorwurf von Jacobi und Schulze, dass die Kategorien von Ursache und Wirkung auf unzulässige Weise über den Bereich der Erscheinungen hinaus angewendet würden. Die neue Beschreibung impliziere diesen kausalen Zusammenhang nun sogar analytisch. Rosefeldt meint jedoch, dass das neue Modell keine Aussagen über Dinge an sich als Ursachen unserer Vorstellungen beinhalte, die das kantsche System sprengten.

Zwar könne man etwa eine Passage aus den Prolegomena [AA-IV,314f] so lesen, dass Kant hier behaupte, dass sein System die Existenz von Dingen an sich als Ursachen unserer Vorstellungen sowohl "unvermeidlich" beinhalte als auch impliziere, dass jede Aussage über Dinge an sich als Ursachen unzulässig sei. Die Geschichte der nachkantischen Philosophie habe gezeigt, dass diese Lesart möglich sei, sie sei aber nicht notwendig. Rosefeldt führt aus, dass es Kant um drei Einschränkungen gehe, die bei der Verwendung von Kategorien über die Rede über Dinge an sich gälten. Keine dieser Einschränkungen schlösse das Wissen davon aus, dass Dinge auf Grund ihrer subjektunabhängigen Beschaffenheit Wirkungen auf uns ausübten.

IIa) Man dürfe die Kategorien nicht auf Gegenstände anwenden, die uns nicht erschienen. Dagegen verstieße Kant nicht, denn die Dinge, von denen dabei die Rede sei, seien ja laut Kants neuer Version des transzendentalen Idealismus keine anderen Dinge als diejenigen, die uns erschienen.

IIb) Wir könnten davon, wie die Dinge an sich selbst beschaffen seien, nie etwas "Bestimmtes" wissen. Man könne Kant aber so verstehen, dass wir nur dann etwas Bestimmtes von dem affizierenden Gegenstand wissen würden, wenn wir wissen würden, welche seiner An-sich-Eigenschaften kausal dafür verantwortlich sind, das er uns so-und-so erschiene.

IIc) Daraus, dass man unter Verwendung der Kategorien "unbestimmte" Aussagen darüber mache, wie Dinge an sich selbst beschaffen seien, dürfe man nicht folgern, dass die normalerweise mit diesen Kategorien verbundenen Grundsätze für Dinge an sich gültig seien. Wieder verstieße Kant gegen diese Einschränkung nicht dadurch, dass er behaupte, dass die Gegenstände, die uns erscheinen, dies dadurch tun, dass sie uns auf Grund von irgendwelchen subjektunabhängigen Eigenschaften auf bestimmte Weise affizierten. Diese Behauptung impliziere nämlich nicht, dass der Grundsatz der Kausalität für diese Gegenstände als Dinge an sich gültig sei, dass es also für jeden ihrer subjektunabhängigen Zustände eine Ursache gebe. Man müsse auch nicht die Gültigkeit dieses Grundsatzes für Dinge an sich annehmen, um auf der Basis einer gegebenen Wirkung (unserer Vorstellungen) auf deren Ursache (das Ding an sich) zu schließen, anders als dies noch im Modell des vierten Paralogismus der Fall gewesen sei.

Damit hätte sich, so Rosefeldt [Ro2012], Kant der Kritik von Jacobi und Schulze entzogen, bevor diese überhaupt formuliert war. Die Widerlegung des Außenweltskeptizismus im vierten Paralogismus wird nicht in die 2. Auflage der Kritik übernommen und durch eine ganz neue Argumentation ersetzt, die den Beweis der Realität der Außenwelt führen soll. Rosefeldt möchte jedoch nicht behaupten, dass Kants Versuch einer Widerlegung des Außenweltskeptizismus erfolgreich oder auch nur besonders plausibel sei. Dass Kant diese Widerlegung nun klugerweise nicht mehr als weiteres indirektes Argument für die Richtigkeit seines transzendentalen Idealismus darstelle, zeige, dass er nun selbst der Meinung gewesen sei, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen seinem transzendentalen Idealismus und der Möglichkeit einer Widerlegung des Außenweltskeptizismus gebe.

Postscriptum

Unklar bleibt, ob Rosefeldt [Ro2012] die Unerkennbarkeit subjektunabhängiger Eigenschaften tatsächlich selbst propagiert oder auch nicht. Diese Unklarheit entsteht in einer Passage, in der er die subjektabhängige Eigenschaft der Giftigkeit anhand des Fliegenpilzes erläutert:

"Giftig zu sein ist einerseits eine Eigenschaft, die von uns verschiedenen Dingen zukommt – z.B. Fliegenpilzen –, andererseits eine Eigenschaft, die diese von uns unabhängigen Gegenstände nur in Relation zu uns haben, Fliegenpilze z.B. nur deswegen, weil wir auf eine bestimmte Weise, nämlich mit Vergiftungssymptomen, auf sie reagieren. Wären wir biologisch anders gebaut, wären Fliegenpilze auch nicht giftig. Trotzdem hängt das Giftigsein der Fliegenpilze natürlich nicht ausschließlich von uns ab, sondern liegt ebenso an einer von uns unabhängigen Eigenschaften des Pilzes – einer Eigenschaft, die ihm an sich selbst zukommt. In diesem Fall ist das seine Eigenschaft, den chemischen Stoff Muscimol zu enthalten, der kausal für die Vergiftungssymptome verantwortlich ist."

Wenn das Enthaltensein von Muscimol tatsächlich eine subjektunabhängige Eigenschaft von Fliegenpilzen sein sollte, so dürfte ein Kantianer sie eigentlich nicht kennen.

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[AA-III,294ff] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Antinomie der reinen Vernunft, erster Widerstreit der transscendentalen Ideen", 2. Aufl., 1787, Akademieausgabe.

[AA-III,338] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Der transscendentale Idealism als der Schlüssel zu Auflösung der kosmologischen Dialektik", 2. Aufl., 1787, Akademieausgabe.

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[AA-IV,230ff] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Der vierte Paralogism der Idealität", 1. Aufl., 1781, Akademieausgabe.

[AA-IV,231] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Der vierte Paralogism der Idealität", 1. Aufl., 1781, Akademieausgabe.

[AA-IV,232] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Der vierte Paralogism der Idealität", 1. Aufl., 1781, Akademieausgabe.

[AA-IV,234] Immanuel Kant: "Kritik der reinen Vernunft - Der vierte Paralogism der Idealität", 1. Aufl., 1781, Akademieausgabe.

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[AA-IV,314f] Immanuel Kant: "Prolegomena", 1783, Akademieausgabe.

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